Für unseren Nachhaltigkeitsansatz und eine entsprechende Berichterstattung analysieren wir regelmäßig das dafür relevante Themenspektrum. Wir identifizieren Themen, die von unseren internen und externen Interessengruppen als wesentlich erachtet werden. Dabei orientieren wir uns am internationalen Nachhaltigkeitsstandard der Global Reporting Initiative (GRI). Wir berücksichtigen die Meinung unserer Interessengruppen und analysieren relevante Quellen – zum Beispiel Themen, die auf unserer Hauptversammlung diskutiert wurden, Nachhaltigkeitsratings, interne und externe Medienberichte und Erkenntnisse aus Wettbewerberanalysen. Die Themen in diesem nichtfinanziellen Bericht spiegeln die Ergebnisse der GRI-Wesentlichkeitsanalyse wider, die wir in den letzten Jahren durchgeführt haben.
Im Jahr 2017 haben wir unsere wesentlichen Themen überprüft und bestimmte Themen neu geordnet, um sie sichtbarer und verständlicher zu machen und um den neuen Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen zu entsprechen. Unter „Produkte und Dienstleistungen“ haben wir zum Beispiel ESG-bezogene Produkte, die so genannten Social Investments und Impact Investments gebündelt und auch Titel geändert.
Alle Themen, die für das Verständnis der Auswirkungen der Aktivitäten der Deutschen Bank auf nichtfinanzielle Aspekte relevant sind, werden in diesem Nichtfinanziellen Bericht behandelt und entsprechend gemanagt.
Die Nichtfinanzielle Erklärung (gesetzlich als gesonderter Nichtfinanzieller Konzernbericht bezeichnet) ist gemäß § 315b (3) Satz 1 HGB Teil dieses Nichtfinanziellen Berichts. Ihre Inhalte sind in diesem Bericht durch eine Klammer am Rand gekennzeichnet. Um die im Rahmen der Nichtfinanziellen Erklärung zu markierenden Themen zu identifizieren, haben wir unseren Ansatz zur Wesentlichkeit angepasst. Gemäß §§ 315c i. V. m. 289c (3) HGB ist für ein im Rahmen der Nichtfinanziellen Erklärung zu markierendes Thema zusätzlich erforderlich, dass es zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage der Deutschen Bank (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) erforderlich ist. Um dieses zusätzliche Wesentlichkeitskriterium zu bewerten, führten wir Interviews mit Mitarbeitern aus unseren Geschäftsbereichen und Infrastrukturfunktionen durch. Auf der Grundlage der Bewertung nichtfinanzieller Risiken, die eine Folgenabschätzung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Bank beinhaltet, wurde eine erste Klassifizierung vorgenommen. Diese wurde ergänzt durch Gespräche mit den internen Fachexperten für die nichtfinanziellen Themen, die diese Einschätzung bestätigt oder neue Argumente für ein Überdenken der Ergebnisse hinzugefügt haben.
Da unser Bewertungsansatz nicht vollständig mit dem des Vorjahres vergleichbar ist, werden die Themen in diesem Jahr nicht in einer Wesentlichkeitsmatrix dargestellt (Tabelle unten).
Das Geschäftsmodell des Deutsche Bank Konzerns beschreiben wir gemäß §§ 315c (1) i. V. m. 289c (1) HGB im Konzernlagebericht. Die Beschreibung des Geschäftsmodells ist Teil der Nichtfinanziellen Erklärung der Deutschen Bank.
Nach §§ 315c i. V. m. 289c (3) Nr. 3 und 4 HGB ist die Deutsche Bank verpflichtet, über alle bekannten wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit, ihren Geschäftsbeziehungen und ihren Produkten und Dienstleistungen zu berichten, wenn diese sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte haben oder haben werden. Es wurden keine derartigen Risiken festgestellt.
Da die Umwelt- und Menschenrechtsthemen der Deutschen Bank die Wesentlichkeitskriterien der §§ 315c i. V. m. 289c HGB nicht erfüllen, legen wir relevante Informationen zu unserem Managementansatz sowie Ergebnisse zu Umwelt- und Menschenrechtsthemen in unserem Nichtfinanziellen Bericht, außerhalb der Nichtfinanziellen Erklärung dar.
Wir beobachten die nichtfinanziellen Themen und ihre Auswirkungen auf die Lage und Entwicklung der Deutschen Bank genau, um Veränderungen zu erkennen und die Wesentlichkeit für zukünftige Berichte entsprechend anzupassen und offenzulegen.
Wesentlichkeitsanalyse 2017 |
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Belange entsprechend der EU-CSR-Direktive |
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Relevante Handungsfelder |
Nichtfinanzielle Erklärung |
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Umweltbelange |
Betriebsökologie |
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Abgrenzung: innerhalb und außerhalb des Unternehmens (Kunden, Aktionäre, Gesellschaft) |
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Umwelt- und Sozialbelange |
Klimarisiken |
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Abgrenzung: innerhalb und außerhalb des Unternehmens (Kunden, Aktionäre, Gesellschaft) |
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Umwelt- und Sozialfragen |
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Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen |
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Sozialbelange |
Kundenzufriedenheit |
Kundenzufriedenheit |
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Abgrenzung: innerhalb und außerhalb des Unternehmens (Kunden, Gesellschaft) |
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Produktangemessenheit und -eignung |
Produktangemessenheit und -eignung |
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Beschwerdemanagement |
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Datenschutz und Datensicherheit |
Datenschutz |
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Soziale Verantwortung |
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Menschenrechtsbelange |
Menschenrechte |
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Abgrenzung: außerhalb des Unternehmens (Kunden, Gesellschaft) |
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Arbeitnehmerbelange |
Mitarbeitereinwicklung |
Rekrutierung und Entwicklung von Talenten |
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Abgrenzung: innerhalb des Unternehmens |
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Mitarbeiter-Commitment |
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Vergütung |
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Diversität der Unternehmensleitung* und Arbeitnehmerbelange |
Vielfalt |
Geschlechtergleichheit |
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Abgrenzung: innerhalb des Unternehmens |
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Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
Vermeidung von Finanzkriminalität |
Bestechung und Korruption |
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Abgrenzung: innerhalb und außerhalb des Unternehmens (Kunden, Aktionäre, Gesellschaft) |
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Weitere für die Deutsche Bank materielle Belange |
Digitalisierung und Innovation |
Digitalisierung und Innovation |
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Abgrenzung: innerhalb und außerhalb des Unternehmens (Kunden, Aktionäre, Gesellschaft) |
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Kultur und Verhalten |
Kultur und Verhalten |
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Sicherheit von Informationen |
Sicherheit von Informationen |
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Public Policy und Regulierung |
Regulatorische Veränderungen |